OC Recruitment befürwortet Reform des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung
Der in Rottenburg/Neckar ansässige Personaldienstleister OC Recruiment befürwortet den am morgigen Freitag dem Bundestag vorliegenden Gesetzesentwurf zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Das Unternehmen sieht darin einige wesentliche Vorteile nicht nur für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern gleichzeitig auch für die im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Personaldienstleister.
Dazu Alexander Cansier, Geschäftsführer von OC Recruitment: „Durch die Reform des Gesetzes werden einige der bisherigen und nicht eindeutig definierten Regelungen genauer festgelegt. Dies führt zum einen zu einer besseren Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen. Zum anderen und nicht zuletzt hat diese Reform aber auch Vorteile für die Arbeitnehmer, die einem Unternehmen für einen befristeten Zeitraum zur Verfügung stehen.“
Die Reform des AÜG sieht im Wesentlichen vor, den Zeitraum für die Überlassung eines Arbeitnehmers auf maximal 18 Monate zu begrenzen. Des Weiteren haben Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung nach neun Monaten Anspruch auf denselben Lohn wie festangestellte Mitarbeiter. Wenn ein Mitarbeiter bei demselben Unternehmen wiederholt zum Einsatz kommt und zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate vergangen sind, werden die Einsatzzeiten entsprechend addiert.
Alexander Cansier weiter: „Die Regelung der maximalen Überlassungsdauer, Equal Pay nach neun Monaten wie auch die besser definierte Abgrenzung von Arbeitnehmerüberlassung und Werks- bzw. Dienstverträgen führt zu einer künftig eindeutigeren Gesetzeslage. Letztendlich werden alle davon profitieren, und der Bereich der Arbeitnehmerüberlassung wird dadurch weiter aufgewertet.“
OC Recruitment beschränkt sich derzeit auf die Vermittlung von Fach- und Führungskräften auf Zeit (Interim) oder in Festanstellung. Im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung ist das Unternehmen bisher nicht tätig. Die Reform des AÜG soll am 21. Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet und schließlich am 3. November 2016 dem Bundesrat vorgelegt werden. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
Über OC Recruitment
OC Recruitment mit Sitz in Rottenburg/Neckar (Baden-Württemberg) hat sich auf die Personalberatung in den Life Sciences, insbesondere in den Bereichen Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik spezialisiert. Das Unternehmen vermittelt Fach- und Führungskräfte auf Zeit (Interim) und in Festanstellung. Die Kunden von OC Recruitment haben ihren Sitz in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz. Weitere Informationen finden Sie unter www.oc-recruitment.de