OC Recruitment betont Kriterien zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit

Nach der verabschiedeten Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) hat der in Rottenburg/Neckar ansässige Personaldienstleister OC Recruitment auf die notwendige Unterscheidung zwischen der Beauftragung von Selbständigen und der Anstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hingewiesen. Gleichzeitig betont das Unternehmen die Kriterien zur Vermeidung einer sogenannten Scheinselbständigkeit.

Dazu Alexander Cansier, Geschäftsführer von OC Recruitment: „Durch die nun verabschiedete Reform des AÜG werden einige der bisherigen und nicht eindeutig definierten Regelungen genauer festgelegt. Allerdings nicht alle: Die Unterscheidung zwischen einer Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit hätte deutlich präziser formuliert werden müssen.“

Merkmale für eine nichtselbständige Arbeit und damit eine Scheinselbständigkeit seien beispielsweise, wenn der angeblich Selbständige in seiner Tätigkeit an Weisungen des Auftraggebers gebunden ist, wenn dieser dem Auftragnehmer also die Art der Arbeit, den Arbeitsort oder auch die Arbeitszeit vorschreiben kann. Eine solche Eingliederung des Selbstständigen in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers sei einer der schwerwiegendsten Gründe für die Vermutung einer Scheinselbständigkeit.

Alexander Cansier weiter: „Wir sehen es als einen wesentlichen Teil unserer Dienstleistung, unsere Kunden auch im Hinblick auf die möglichen und jeweils sinnvollen Beschäftigungsformen zu beraten. Wer die entscheidenden Kriterien kennt, wird eine Scheinselbständigkeit und die damit verbundenen Folgen und Auswirkungen für das Unternehmen vermeiden können.“

Die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sieht im Wesentlichen vor, den Zeitraum für die Überlassung eines Arbeitnehmers auf maximal 18 Monate zu begrenzen. Des Weiteren haben Mitarbeiter in Arbeitnehmerüberlassung nach neun Monaten Anspruch auf denselben Lohn wie festangestellte Mitarbeiter. Wenn ein Mitarbeiter bei demselben Unternehmen wiederholt zum Einsatz kommt und zwischen den Einsätzen nicht mehr als drei Monate vergangen sind, werden die Einsatzzeiten entsprechend addiert.

 

Über OC Recruitment

OC Recruitment mit Sitz in Rottenburg/Neckar (Baden-Württemberg) hat sich auf die Personalberatung in den Life Sciences, insbesondere in den Bereichen Pharma, Biotechnologie und Medizintechnik spezialisiert. Das Unternehmen vermittelt Fach- und Führungskräfte auf Zeit (Interim) und in Festanstellung. Die Kunden von OC Recruitment haben ihren Sitz in Deutschland, in Österreich oder in der Schweiz. Weitere Informationen finden Sie unter www.oc-recruitment.de